Das Arbeitsgericht in Stuttgart
Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg, Ostalb und Rems-Murr.
Das Gerichtsgebäude befindet sich seit 2005 in der Johannesstraße 86 in Stuttgart-West.
Das
Arbeitsgericht Stuttgart umfasst mit seinem Gerichtsbezirk die
Stadt Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Heidenheim,
Göppingen, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis.
Es ist das größte der zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gehörenden
Arbeitsgerichte. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat seinen Sitz in Stuttgart.
Weitere Kammern befinden sich in Ludwigsburg und Aalen. Die Zuständigkeiten
der einzelnen Kammern ergeben sich aus dem Geschäftsverteilplan.
Das Arbeitsgericht ist für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuständig. Kann sich der Arbeitnehmer keinen Anwalt leisten hat er die Möglichkeit Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe zu beantragen. Weiter besteht für den Arbeitgeber auch die Möglichkeit das Verfahren selbst zu führen. In der Regel findet bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren zuerst ein Gütetermin statt. Wie der Name schon sagt, wird hierbei versucht zwischen den beiden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen. Wird hier keine Einigung (Vergleich) erzielt kann es zur eigentlichen Verhandlung (Kammertermin) kommen. Auch hier ist man bestrebt eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu erreichen. Gelingt dies nicht kommt es letztendlich zu einem Urteil oder Beschluss.
Johannesstraße 86
70176 Stuttgart
Telefon: +49 711 21852-0
Internet:
www.arbeitsgericht-stuttgart.de
Hier finden Sie das Arbeitsgericht in Stuttgart.